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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Sicherheitsabstand Brandbekämpfung in elekrischen Anlagen | 30 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 401723 | ||
Datum | 06.05.2007 15:52 MSG-Nr: [ 401723 ] | 14528 x gelesen | ||
Hi @ all, welche Mindestabstände in Metern zwischen Löschmittelaustrittsöffnung - unter Spannung stehendem Anlagenteil gelten für B-Rohre (Unterscheidung Vollstrahl-Sprühstrahl) und Wasserwerfer (gibt es evtl. eine Faustregel für Abhängigkeit Wassermenge - Stromstärke?) bei der Brandbekämpfung in Anlagen mit: - Niederspannung bis 1000V - Hochspannung bis 30kV, 110kV, 220kV, 380kV In meinen Unterlagen habe ich dazu leider nichts gefunden (nur über Feuerlöscher, Schaumrohre und C-Strahlrohre). Ist eine Unterteilung der Hochspannung in der Ausbildung der FF (in obig genannte Kategorien) sinnvoll oder sollte ich es weglassen? Danke im Voraus für eure Bemühungen, mkg Markus | ||||
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