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Hohlstrahlrohr
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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaSicherheitsabstand Brandbekämpfung in elekrischen Anlagen30 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen401729
Datum06.05.2007 16:33      MSG-Nr: [ 401729 ]12714 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Mathias Zimmerman geht von der Faustregel für C-Strahlrohre ohne Mundstück bei 5 bar aus ("1-5-5-10" bei unbekannter genauer Spannung) und addiert für für jeden mm Mundstücksweite 0,75m sowie für einen höheren Druck pauschal 2m Abstand dazu.

Und das berechnet dann wer mal so eben nebenbei?
Vom Sinn der pauschalen 2m Zusatzabstand mal ganz abgesehen. Was is dann mit HSR bei 7bar oder dergleichen?

Geschrieben von Markus HeldIst eine Unterteilung der Hochspannung in der Ausbildung der FF (in obig genannte Kategorien) sinnvoll oder sollte ich es weglassen?

Wie willst die dann einschätzen? Anzahl der Isolatoren zwischen Mast und Leiterseil? Einfach-, Doppel-, Viererbündelleiter? Spätestens bei Kabeln ist dann Schluss mit Spannungsebene raten...
Wenn überhaupt, dann nur Unterteilung in Mittel- und "echter" Hochspannung.
Innerstädtisch verkabelte MS oft 10kV, ländliche Freileitungen auch gerne mal 20. Kann aber genausogut auch die jeweils andere Spannung drauf sein. In Industrieanlagen auch gerne mal ein 6kV-MS-Netz, 30 und 60kV-Leitungen sind hingegen eher selten anzutreffen. Danach kommen dann die 110kV-Freielitungen mit einer Isolatorlänge und Einfachleiter, dann 220kV mit Doppelleiter und zwei Isolatoren hintereinander und schließlich 380kV mit drei Isolatorstäben und Viererbündel.
Fragt sich, wer sich diese Details jetzt länger als drei Tage merkt...
Werden hingegen Kabel verwendet (insbesondere die 110kV werden in Großstädten immer mehr verbuddelt) sieht man sowieso erstmal nix, außer rot = >1000V und schwarz = <1kV


Gruß,
Thorben



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