| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
| Thema | Atomare Strahlung der Gefahrengruppe I im Einsatzfall | 24 Beiträge | ||
| Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 401780 | ||
| Datum | 06.05.2007 19:56 MSG-Nr: [ 401780 ] | 10681 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Philipp Merkle es gibt keine "atomare Strahlung" nur radioaktive. wenn schon klugscheißen, dann auch richtig - "Ionisierende Strahlung" bitte. Im Zweifelsfall würde ich immer Spezialkräfte nachfordern, wenn es irgendwie erforderlich erscheint. Davon abgesehen sind Transportunfälle zumindest vorerst immer mindestens als Einsätze der Gefahrengruppe II zu behandeln, "Gefahrengruppen" beziehen sich aber eigentlich auf stationäre Anlagen. Mit den "Transportkategorien" (I weiß, II weiß, III gelb), die der Threadersteller u.U. meinen könnte, hat das nichts zu tun. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|