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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaSicherheitsabstand Brandbekämpfung in elekrischen Anlagen30 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW401852
Datum07.05.2007 08:40      MSG-Nr: [ 401852 ]12626 x gelesen

Geschrieben von Jan Ole UngerDas stimmt allerdings, aber hier ging es doch eher um Aussenangriff...?

steht wo?

Originaltext:
"welche Mindestabstände in Metern zwischen Löschmittelaustrittsöffnung - unter Spannung stehendem Anlagenteil gelten für B-Rohre (Unterscheidung Vollstrahl-Sprühstrahl) und Wasserwerfer (gibt es evtl. eine Faustregel für Abhängigkeit Wassermenge - Stromstärke?) bei der Brandbekämpfung in Anlagen mit:
- Niederspannung bis 1000V
- Hochspannung bis 30kV, 110kV, 220kV, 380kV

In meinen Unterlagen habe ich dazu leider nichts gefunden (nur über Feuerlöscher, Schaumrohre und C-Strahlrohre).

Ist eine Unterteilung der Hochspannung in der Ausbildung der FF (in obig genannte Kategorien) sinnvoll oder sollte ich es weglassen?"

Zusatz:
Für den Außenangriff und bei Hochspannung liefern die bekannten Werte sichere Anhaltspunkte zur Einschätzung, für den Innenangriff
1. wenn der Hauch des Verdachts von Hochspannung besteht (Achtung auf 10 kV-Einspeisungen in Firmen etc.!): Draußen bleiben! Grundregeln beachten (Abschalten usw.)
Erst bei Spannungsfreiheit und Erdung und Sicherung betreten.
2. wenn der IA Erkenntnisse nach 1. bringt, sofort abbrechen!
3. wenn der IA in normalen Gebäuden durchgeführt wird:
- IA im Rahmen der Gefahrenbewertung durchführen (also i.d.R. unter PA usw. mit Löschmittel vorgehen und im dichten Rauch Feuer ausmachen)
- Finger weg von den Kabeln die man erkennen kann (auch von der Decke baumeln)
- möglichst Strom abschalten (Sicherungskasten, EVU)
Würde man versuchen, die gelehrten Werte hier zu beachten, dürfte man KEINEN IA durchführen, ohne wie in 1. vorzugehen, weil die Abstände niemals sicher einzuhalten sind!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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