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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung Klasse 7 - war: Atomare Strahlung der ... | 9 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen | 401884 | ||
Datum | 07.05.2007 14:47 MSG-Nr: [ 401884 ] | 5647 x gelesen | ||
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Geschrieben von Mathias Zimmer wäre das möglich? Bestimmte gefährliche Stoffe dürfen als Kleinmenge ja in ganz normalen Postsendungen (Pakete etc.) verpackt und verschickt werden, die Umverpackungen tragen dann nur einen Aufkleber mit "LQ" oder der UN-Nummer. Jein. Schau dir mal ADR 2.2.7.1.2 an, dazu noch 1.1.3.6. Die Mengen bzw Aktivitäten um die es da geht sind aber entweder sehr begrenzt oder aber es sind Stoffe, die in der Natur so vorkommen, eben Erze, und nicht sonderlich gefährlich sind. IANAL. MkG CJ Freiwillige Feuerwehr Rodheim Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers. - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic. - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced. - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it. | ||||
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