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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung Klasse 7 - war: Atomare Strahlung der ... | 9 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 401980 | ||
Datum | 07.05.2007 22:41 MSG-Nr: [ 401980 ] | 5603 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Christian Jesch Jein. Schau dir mal ADR 2.2.7.1.2 an, dazu noch 1.1.3.6. Die Mengen bzw Aktivitäten um die es da geht sind aber entweder sehr begrenzt oder aber es sind Stoffe, die in der Natur so vorkommen, eben Erze, und nicht sonderlich gefährlich sind. ein Einlesen in ADR, etc. wollte ich ja eigentlich vermeiden (bin jetzt aber trotzdem dabei), sind ja vom Umfang her nicht gerade Zweizeiler. ;) Ich formuliere es mal so, dass man es vielleicht einfacher eindeutig beantworten kann: besteht die Möglichkeit, dass als I-weiss, II-gelb oder III-gelb gekennzeichnete "Pakete" in nicht gekennzeichneten Fahrzeugen bzw. sogar in Zustellfahrzeugen der gängigen Paketdienste transportiert werden? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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