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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | SER Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen | 7 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8L., Kindenheim / Rheinland-Pfalz | 402339 | ||
Datum | 09.05.2007 16:02 MSG-Nr: [ 402339 ] | 6715 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Hilfreich in der reinen Zahlendiskussion ist die Nennung der Einsatzkräfte und deren Aufgaben! Das haben wir auch schon mehrere Male für die Versicherung so gemacht, aber sie will nur die direkt an der Befreiung beteiligten Kräfte bezahlen. Ich denke, dass die ganze Sache vor Gericht endet. Geschrieben von Ulrich Cimolino Das ist dagegen eine schlechte Frage, weils ja nach wie vor welche gibt, die mit VRW und irgendwas hinter fahren So etwas besitzen wir zum Glück nicht :-) Geschrieben von Ulrich Cimolino Halte ich bei richtiger Aufstellung des Einsatzplans und der Aufgaben für die Versicherung für aussichtslos vor Gericht Hoffe ich zumindest, weil es nervt alle 4 Wochen eine neue Aufstellung zu schreiben und immer dasselbe wieder zu erklären. Gruß Jochen | ||||
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