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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaSER Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen7 Beiträge
AutorKlau8s W8., Herrstein / RLP402362
Datum09.05.2007 18:13      MSG-Nr: [ 402362 ]6858 x gelesen

Hallo Jochen!
Wichtig ist, eine Kosten satzung und noch wichtiger eine AAO zu erstellen, in der genau definiert ist, was zu welchem Einsatz ausrückt. Die Versicherung wird wohl immer versuchen nicht alles zu bezahlen. Allerdings muss man bei der Abrechung die Kirche im Dorf lassen und nicht jeden Statisten der darum geturnt ist abzurechnen.
Im Streitfall geht sowas normalerweise in RLP vor den Kreisrechtsausschuss. Und wenn dort die Fakten stimmen ist die Sache für die Versicherung gegessen.
Ein anderes Problem sind die Feuerwehren, die meinen einen VU mit eingeklm. Person mit einem LF 8/6 oder wie in den siebziger Jahren nur mit einem RW erledigen zu können, getreu dem Motto "Bis jetzt haben wir jede Person befreit, irgendwann und irgendwie".
Also 18 FA sind in der Regel schon erforderlich! Wir fahren 1 verstärkte Gruppe und zwei Staffeln. Und die brauchst du auch, gerade wenn du vor dem Rettungsdienst da bist.


Viele Grüsse aus dem Hunsrück

Klaus

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