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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVorlage für Verpflichtungserklärung (RLP)16 Beiträge
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP402404
Datum09.05.2007 22:37      MSG-Nr: [ 402404 ]8198 x gelesen

Wenn ich die Hinweise so recht überlege, dann gibt es gar keine Vorschrift (in RLP) darüber, dass eine VE unterschrieben werden muß. Der FWA nimmt ja ein Ehrenamt nach LBKG und GemO wahr. Dort sind alle Vorschriften dargelegt. Sehe ich das richtig?
Aber es gibt sie bei vielen Fw. Ich habe ein paar Beispiele gefunden... Interessant wird es, wo die ATG-Ausbildung quasi verlangt wird, wenn man dazu tauglich ist. Das alerdings steht ja auch im LBKG...? Also warum überhaupt?



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