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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Faszinierend: Leiterrettungen über 8 m Höhe sind 'nicht mehr zulässig' | 11 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 402481 | ||
Datum | 10.05.2007 19:08 MSG-Nr: [ 402481 ] | 6368 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Rienas Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die erforderlichen Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten werden." Eben. Das ist nicht wirklich neu. Und nun gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die Gebäude sind auch höher als die Einsatzmöglichkeiten der Schiebleiter, dann fragt der FA sich warum die Schiebleiter jahrelang reichte und nun auf einmal nicht mehr. Oder die Gebäude haben tatsächlich auch Nutzungseinheiten zwischen Schiebleiter und DL-Rettungshöhe und keinen zweiten baulichen Rettungsweg bzw Sicherheitstreppenraum: Wer hat es wann genehmigt? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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