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Feuerwehr-Verordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVorlage für Verpflichtungserklärung (RLP)16 Beiträge
AutorMich8ael8 T.8, Westhofen / Rheinland-Pfalz402676
Datum12.05.2007 10:23      MSG-Nr: [ 402676 ]8323 x gelesen

Geschrieben von Gerhard Pfeifferda braucht man aber keine Verpflichtungserklärung, da genügt eine Infobroschüre für den Aufnahmeaspiranten.

Das stimmt. Allerdings wollten wir auch für alle Feuerwehrkameraden einmal festhalten was von ihnen erwartet wird. Die FwVO definiert nur, dass ein Feuerwehrangehöriger im Jahr 40 Stunden leisten soll. Was ist damit gemeint? Einsätze ? Übungen? Alles zusammen?

Unsere Ansicht nach kann es nicht sein, dass jemand nur Einsätze fährt, aber keine einzeige Übung besucht.

Auch die Voraussetzungen für eine Beförderung sind bei uns etwas klarer definiert als in der FwVO.

Gruß,

Michael Thier



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