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Feuerwehr-Verordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVorlage für Verpflichtungserklärung (RLP)16 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg402713
Datum12.05.2007 14:12      MSG-Nr: [ 402713 ]8128 x gelesen

Geschrieben von Michael ThierDas stimmt. Allerdings wollten wir auch für alle Feuerwehrkameraden einmal festhalten was von ihnen erwartet wird. Die FwVO definiert nur, dass ein Feuerwehrangehöriger im Jahr 40 Stunden leisten soll. Was ist damit gemeint? Einsätze ? Übungen? Alles zusammen?

Hallo,

dann sind wir uns ja einig, dass man für so etwas keine Verpflichtungserklärung braucht. Informationen in aufgelockerter Form statt §§§§- Reiterei! Man motiviert doch keine Menschen durch Hinweise auf Verwaltungsverordnungen.

Geschrieben von Michael ThierUnsere Ansicht nach kann es nicht sein, dass jemand nur Einsätze fährt, aber keine einzeige Übung besucht.

Das wäre kein Verpflichtungs,- sondern ein Führungsproblem. Der ZF/WF o.ä. entzieht dem Mitglied mangels Übungen die Kompetenz und gut ist`s.

Geschrieben von Michael ThierAuch die Voraussetzungen für eine Beförderung sind bei uns etwas klarer definiert als in der FwVO.

Wäre es da nicht sinnvoller diese Zeit in kreative Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu stecken, statt Verwaltungssesselpupser zu spielen und bei nächster Gelegenheit die ausufernde Bürokratie zu beklagen?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info



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