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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie sieht ein faieres Helferrecht aus? | 13 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 402837 | ||
Datum | 13.05.2007 18:18 MSG-Nr: [ 402837 ] | 6101 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Afra Linden also ich meine damit speziell so Sachen wie Verdienstausfall, Freistellung, Auslagenerstattung, Familienbetreuungskosten, etc. also ich persönlich fühle mich rechtlich gar nicht so schlecht gestellt. Und rein formell mögen die Regelungen in Sachen "Helferrecht" auch ausreichend sein, aber: meiner Meinung nach scheitert einiges an der Realität und wird sich auch niemals rechtlich regeln oder verbessern lassen. Ein Punkt der mir dazu im Moment einfällt ist z.B.: Die Regelung, dass ein Feuerwehrmann (SB) für Einsätze, Aus- und Fortbildung freizustellen ist, ist ja vorhanden und theoretisch auch ganz gut. Praktisch ist sie aber vom Wohlwollen und auch von der personellen Situation des Arbeitgebers abhängig und das würde wahrscheinlich auch ohne ein Gesetz so geschehen. Hier helfen wohl auch in Zukunft nur Aufklärungsarbeit und gutes Zureden. Gruß Mathias | ||||
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