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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie sieht ein faieres Helferrecht aus? | 13 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein | 402838 | ||
Datum | 13.05.2007 18:23 MSG-Nr: [ 402838 ] | 5944 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Mathias Bauer Die Regelung, dass ein Feuerwehrmann (SB) für Einsätze, Aus- und Fortbildung freizustellen ist, ist ja vorhanden und theoretisch auch ganz gut. Praktisch ist sie aber vom Wohlwollen und auch von der personellen Situation des Arbeitgebers abhängig und das würde wahrscheinlich auch ohne ein Gesetz so geschehen. Hier helfen wohl auch in Zukunft nur Aufklärungsarbeit und gutes Zureden. Die praktische Umsetzung dieses Punktes (Freistellung, Bildungsurlaub) sieht sehr unterschiedlich aus. Bei einigen AG ist es problemlos möglich, andere wiederum erklären den rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub für sich für nichtig. Da hilft dann auch ein rechtlicher Anspruch recht wenig. Außerdem gibt es derzeit Bestrebungen, die derzeit in S.-H. geltenden Vorschriften zum Bildungsurlaub so zu ändern, dass nicht mehr eine Woche jährlich möglich ist, sondern eine Woche alle zwei Jahre. Das würde dann ein Durchlaufen von zweiwöchigen Lehrgängen unmöglich machen. Derzeit kann man die Wochen von zwei Jahren auf ein Jahr zusammenlegen. Viele Grüße Henning Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder. www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite | ||||
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