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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWie sieht ein faieres Helferrecht aus?13 Beiträge
AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein402838
Datum13.05.2007 18:23      MSG-Nr: [ 402838 ]5944 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Mathias BauerDie Regelung, dass ein Feuerwehrmann (SB) für Einsätze, Aus- und Fortbildung freizustellen ist, ist ja vorhanden und theoretisch auch ganz gut. Praktisch ist sie aber vom Wohlwollen und auch von der personellen Situation des Arbeitgebers abhängig und das würde wahrscheinlich auch ohne ein Gesetz so geschehen. Hier helfen wohl auch in Zukunft nur Aufklärungsarbeit und gutes Zureden.

Die praktische Umsetzung dieses Punktes (Freistellung, Bildungsurlaub) sieht sehr unterschiedlich aus. Bei einigen AG ist es problemlos möglich, andere wiederum erklären den rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub für sich für nichtig. Da hilft dann auch ein rechtlicher Anspruch recht wenig.
Außerdem gibt es derzeit Bestrebungen, die derzeit in S.-H. geltenden Vorschriften zum Bildungsurlaub so zu ändern, dass nicht mehr eine Woche jährlich möglich ist, sondern eine Woche alle zwei Jahre. Das würde dann ein Durchlaufen von zweiwöchigen Lehrgängen unmöglich machen. Derzeit kann man die Wochen von zwei Jahren auf ein Jahr zusammenlegen.

Viele Grüße
Henning


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.
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