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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Motorsägeneinsatz, hier: Ausrüstung mit Schnittschutz | 13 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz | 402868 | ||
Datum | 13.05.2007 19:45 MSG-Nr: [ 402868 ] | 15080 x gelesen | ||
Geschrieben von Johannes Peter Wie schon einmal erwähnt fordert die UK Rheinland Pfalz noch nicht einmal Schnittschutzhosen bzw. Schnittschutzhandschuhe. Naja Schnittschutzhosen nicht, aber Schnittschutz nach der DIN 381-5, genau heißt es dort : "Für den Feuerwehreinsatz mit Kettensägen ist ein Beinschutz nach DIN EN 381-5 erforderlich. Die Form ist freigestellt. Die Ausführung kann als Latzhose, Bundhose oder Beinlinge gewählt werden. Dabei empfiehlt sich eine Größe, die das Tragen über der Hose des Feuerwehrschutzanzuges ermöglicht." Im ganzen dann hier ( FUK RLP ) nach zu lesen. MfG Thomas Conrad Dies ist meine persönliche Meinung ------------------------------------------------- Feuerwehr Zweibrücken | ||||
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