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Feuerwehr-Unfallkasse
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaMotorsägeneinsatz, hier: Ausrüstung mit Schnittschutz13 Beiträge
AutorThom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz402868
Datum13.05.2007 19:45      MSG-Nr: [ 402868 ]15080 x gelesen

Geschrieben von Johannes PeterWie schon einmal erwähnt fordert die UK Rheinland Pfalz noch nicht einmal Schnittschutzhosen bzw. Schnittschutzhandschuhe.

Naja Schnittschutzhosen nicht, aber Schnittschutz nach der DIN 381-5, genau heißt es dort :

"Für den Feuerwehreinsatz mit Kettensägen ist ein Beinschutz nach DIN EN 381-5 erforderlich. Die Form ist freigestellt. Die Ausführung kann als Latzhose, Bundhose oder Beinlinge gewählt werden. Dabei empfiehlt sich eine Größe, die das Tragen über der Hose des Feuerwehrschutzanzuges ermöglicht."

Im ganzen dann hier ( FUK RLP ) nach zu lesen.


MfG
Thomas Conrad


Dies ist meine persönliche Meinung

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