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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWie sieht ein faieres Helferrecht aus?13 Beiträge
AutorTimo8 L.8, Langerwehe / NRW402915
Datum14.05.2007 10:45      MSG-Nr: [ 402915 ]6003 x gelesen

Geschrieben von Henning PetersAußerdem gibt es derzeit Bestrebungen, die derzeit in S.-H. geltenden Vorschriften zum Bildungsurlaub so zu ändern, dass nicht mehr eine Woche jährlich möglich ist, sondern eine Woche alle zwei Jahre. Das würde dann ein Durchlaufen von zweiwöchigen Lehrgängen unmöglich machen. Derzeit kann man die Wochen von zwei Jahren auf ein Jahr zusammenlegen.

Wo ist denn der Zusammenhang zwischen Bildungsurlaub und Freistellung für Lehrgänge? Das sind zwei verschieden Paar Schuhe, bitte nicht zusammenwerfen!
Oder muß man in S.-H. tatsächlich Bildungsurlaub für einen Lehrgang nehmen?

Gruß Timo



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