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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie sieht ein faieres Helferrecht aus? | 13 Beiträge | ||
Autor | Timo8 L.8, Langerwehe / NRW | 402915 | ||
Datum | 14.05.2007 10:45 MSG-Nr: [ 402915 ] | 6003 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Peters Außerdem gibt es derzeit Bestrebungen, die derzeit in S.-H. geltenden Vorschriften zum Bildungsurlaub so zu ändern, dass nicht mehr eine Woche jährlich möglich ist, sondern eine Woche alle zwei Jahre. Das würde dann ein Durchlaufen von zweiwöchigen Lehrgängen unmöglich machen. Derzeit kann man die Wochen von zwei Jahren auf ein Jahr zusammenlegen. Wo ist denn der Zusammenhang zwischen Bildungsurlaub und Freistellung für Lehrgänge? Das sind zwei verschieden Paar Schuhe, bitte nicht zusammenwerfen! Oder muß man in S.-H. tatsächlich Bildungsurlaub für einen Lehrgang nehmen? Gruß Timo | ||||
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