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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaRechtliche Wirksamkeit von Normentwürfen/Vornormen2 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW402916
Datum14.05.2007 11:08      MSG-Nr: [ 402916 ]3226 x gelesen

Geschrieben von Hauke HammerichIst es der Fall, dass nach Änderung bzw. dem Herausbringen und der Bekanntmachung eines Normentwurfes die alte Norm unwirksam wird und automatisch nicht mehr gütlig ist, auch wenn das Einspruchsverfahren noch läuft?

Nein.


Geschrieben von Hauke HammerichMeine Frage zielt da ganz speziell auf die Fahrzeugnormen ab, wo es gerade eine ganze Reihe neuer Entwürfe gibt.

Gruß


Jede Norm gilt so lange, bis sie zurückgezogen (bzw. durch eine andere ersetzt) wird. Das steht z.B. in den jeweiligen neuen Normen auf den ersten Seiten...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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