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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie sieht ein faieres Helferrecht aus? | 13 Beiträge | ||
Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 402933 | ||
Datum | 14.05.2007 14:39 MSG-Nr: [ 402933 ] | 5916 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Timo Löfgen Oder muß man in S.-H. tatsächlich Bildungsurlaub für einen Lehrgang nehmen? Wenn nicht anders möglich, dann ja (s. hier). Wird auch bei der Einberufung darauf hingewiesen. Und wird nach meinem Empfinden auch von vielen FA in Anspruch genommen um an den Lehrgängen teilzunehmen. Gruß Hauke Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw.. Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden! FF Negernbötel" target="_blank">FF Negernbötel | ||||
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