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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWie sieht ein faieres Helferrecht aus?13 Beiträge
AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H402933
Datum14.05.2007 14:39      MSG-Nr: [ 402933 ]5916 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Timo LöfgenOder muß man in S.-H. tatsächlich Bildungsurlaub für einen Lehrgang nehmen?
Wenn nicht anders möglich, dann ja (s. hier). Wird auch bei der Einberufung darauf hingewiesen.
Und wird nach meinem Empfinden auch von vielen FA in Anspruch genommen um an den Lehrgängen teilzunehmen.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

FF Negernbötel" target="_blank">FF Negernbötel

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