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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie sieht ein faieres Helferrecht aus? | 13 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 402970 | ||
Datum | 14.05.2007 21:01 MSG-Nr: [ 402970 ] | 5998 x gelesen | ||
Unabhängig von der HiOrg ist außer beim THW vor allem das Bundesland wichtig. Außerdem ist zu untescheiden zwischen den drei Zuständen "Ausbildung/Übung", "Einsatz ohne K-Fall" und "Einsatz im K-Fall". Für Niedersachsen gibt es eine Regelung für "Einsatz ohne K-Fall" nur für die FW. Soll also z.B. einen Einheit verpflegung durchführen (ohne k-Fall) sollte man auf einen Verpflegungstrupp der FW zurückgreifen. Bei den HiOrg ist nicht sichergestellt dass die helfer auch kommen dürfen. Billiger wird allerdings der Einsatz der HiOrg. Da es keine gesetzliche Regelung gibt darf ein Lohnkostenersatz (im Gegensatz zur FW) nicht gezahlt werden. Gruß Ingo | ||||
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