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Sicherheitstrupp
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Polizei-Dienstvorschrift
RubrikFeuerwehr-Historik zurück
ThemaSicherheits- bzw. Rettungstrupp: Erste Nennung?12 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW402987
Datum14.05.2007 22:49      MSG-Nr: [ 402987 ]6842 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von ---Adrian Ridder--- Geschrieben von Henning Koch
"Die 1962er Version verlangt eine Truppstärke von mindestens 2 Mann sowie das Bereithalten von mindestens einem Atemschutzgerät."

nur das Bereithalten von Gerät oder auch bemannt? Bzw. Truppstärke von 2 Mann beim SiTr oder vorgehendem Trupp?


so wie ich es lese, nur das (eine) Gerät.
2 Mann für den vorgehenden Trupp, für 2 Mann SiTr würde das eine Gerät ja nicht reichen ;-)

Geschrieben von Henning Koch
"PDV für den Gasschutzdienst "

vom 1.Dezember 1939?


genau die: PDV23, II. Teil

Nach Klaus' Hilfe wäre das dann ja schon ein sehr früher Fall von SiTr.

So sehe ich das auch. Die PDV ist ohnehin in so manchen Punkten deutlich 'fortschrittlicher' als die später üblichen Regeln...

Gruß,
Henning



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