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Feuerwehr
RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaKonzepte ABC-Zug34 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen403375
Datum17.05.2007 13:14      MSG-Nr: [ 403375 ]13277 x gelesen
Infos:
  • 16.05.07 Gefahrstoffkonzept RLP

  • Geschrieben von Adrian Ridderja richtig; bei Kleidung hast du natürlich recht, mitnehmen und dann wieder (versuchen) instandzusetzen. Bei Geräten kann man mangels DekonG-Fähigkeit aber dann doch meist gleich den "Verwerter" rufen, oder?


    Wenn man die Sachwerte betrachtet, müsste man es eigentlich genau umgekehrt machen.

    Es gibt übrigens Versicherungen, die mittlerweile sehr genau prüfen lassen ob die FW was hat entsorgen lassen was ggf. noch zu reinigen gewesen wäre und dann auf Zahlungen höflichst verzichtet...


    Gruß

    A.

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