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Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaZukunft der Freiwilligen Feuerwehren192 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg403393
Datum17.05.2007 15:01      MSG-Nr: [ 403393 ]184900 x gelesen
Infos:
  • 06.06.07 DFV-Stellungsnahme zur "Magdeburger Erklärung"

  • Geschrieben von Markus PiewakAußerdem werden die FFw´s auf dem Land bleiben (zumindest in Thüringen, wo anders weiß ichs nicht), weil unser neues ThürBKG (Brand- und KatS-Gesetz) vorschreibt das es in jeder Gemeinde eine FFW zu geben hat.

    a) kann mand as Gesetz ändern
    b) ist immer die Frage, wie viele der Feuerwehren an einem Dienstag Vormittag, 10:30 in welcher Zeit wieviel Personal mit welcher (realen) Qualifikation in die Gefahrenabwehr werfen können.

    Und wnen da bei b) heute nicht viel geht, dann ist da zwar formal eine Feuerwehr vorhanden, die aber genausogut nicht da sein könnte. Das Ergebnis wäre i.d.R. dann das selbe.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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