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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Resolution des Diepholzer KBM und der Kommunen | 161 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 403418 | ||
Datum | 17.05.2007 16:30 MSG-Nr: [ 403418 ] | 152881 x gelesen | ||
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Geschrieben von Volker Ehrhardt Sicher nicht, aber das ändert doch nichts an der Tatsache, dass man hier einen Kompromiss zwischen Forderung nach bestmöglicher Ausbildung und Möglichem (weil annehmbar für die FM (SB) ) finden muß. Den Kompromiss geht die Dienstvorschrift schon. Ich denke, du weißt, wie sich die Dauer der ehrenamtlichen und der entsprechenden hauptamtlichen Ausbildung zueinander verhält. Geschrieben von Volker Ehrhardt Wenn du jedem sagst, wenn du nicht jährlich mindestens 150 Stunden (als frei gewählter Wert) für die Feuerwehr aufbringst, bist du nicht mehr einsatzfähig, dann kannst du mit Sicherheit 50 % aller Ortsfeuerwehr (zumindest hier im LK) sofort schließen. Es gab schon immer Vorgaben dazu, wieviel Zeit jeder Feuerwehrmann (SB) im Jahr mindestens aufwenden muss, um als einsatzfähig zu gelten. Aber auch davon wirst du schon gehört haben Grüße Micha | ||||
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