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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Resolution des Diepholzer KBM und der Kommunen | 161 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 403426 | ||
Datum | 17.05.2007 17:12 MSG-Nr: [ 403426 ] | 152915 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Volker Ehrhardt
Wobei es da aber auch wieder auf die Ausbildung ankommt, wieviele Leute es wirklich braucht bzw. was eine gegebene Anzahl bewirken kann... Aber wenn das Feuer es erfordert - wo ist das Problem, den ganzen Landkreis einzubinden? Dass die gesamte Fläche blankgezogen wird? Dann muss man sich Gedanken machen, ob man nicht hin udn wieder doch über minimalt-Ausführung beschafft. Zur Zeit scheint man es nich selten auf die Wahl zwischen "Wir erhalten alle Wehren, egal wie sinnig" und "Nach MindStVO brauchen wir nur zwei Stützpunkte(Nds), sonst nix" zu reduzieren. Geschrieben von Volker Ehrhardt on diesen 119 FW sind (geschätzt) 80 nur mit einem TSF (meist ohne Wasser)ausgestattet und haben im Jahresschnitt vielleicht 5 Einsätze. In diesen Basiswehren herrscht teilweise eine erhebliche Mitgliederknappheit; Gerade dann stellt sich aber die Frage, ob diese Wehren denn noch wirklich in ihrer jetzigen Form nützlich sind. Wenn man mal das AGBF-10-Minuten-Beispiel zumindest als Grundlage nimmt: a) TSF-Wehr kann die Frist sicher einhalten, Nachbarn nach 15 Minuten da. b) TSF-Wehr wie auch der Nachbarstützpunkt in <10 Minuten vor Ort, c) TSF-Wehr ist nur am WE erreichbar, nächste Nachbarwehr trifft nach 8 Minuten ein d) Nachbarwehr trifft nach 15 Minuten als erstes Fahrzeug ein. a) Eine benötigte TSF-Wehr, da kann man auch nich wirklich streichen (außer man halbiert die Ausrückezeit des Stützpunkts durch Hauptamliche o.ä.) b) Ebenfalls nützliche TSF-Wehr, ist sicher verfügbar und hält Personal für größere Lagen in der Fw und kann durch doppelte Abdeckung des Schutzbereichs auch mal entbehrt werden oder umgekehrt für (ggf. einen Teil) des Nachbar-Gebiets dann den Grundschutz übernehmen. c) Eigentlich über, das Gebiet muss der Nachbar ohnehin erreichen können, da man nie weiß ob denn wer "zuhause" ist. Ggf. noch als Personalreserve mit Vorlaufzeit zu gebrauchen, wenn die FA zwar erreichbar sind, aber erst 20km Anfahrt haben oder so. Da die Wehr aber ohnehin nicht zeitnah vor Ort was ausrichten können, kann man sich den Standort auch einsparen und die FA beim Nachbarn integrieren. d) Die Kommune hat ein ernstes Problem, da sie den Brandschutz definitiv nicht sicherstellen kann. => Pflichtfeuerwehr? Siedlungen aufgeben? Geschrieben von Florian Besch Falscher Denkansatz: Das stimmt nur bedingt - mehr Einsätze? Nö, man alarmiert doch jetzt schon drei Wehren, damit man dann eine Gruppe zusammenbekommt. Ändert nicht zwangsläufig die Einsatzahlen beim zusammenlegen. Gleiches gilt dann für die Erfahrung und Gesamt-Personal in der Zusammenlegungsfläche. Und Ausrüstung? Siehe oben, nur wenn da vernünftige Konzepte hinterstehen. Sonst gibt's halt nur ein TSF statt drei TSF und der Kämmerer feut sich... ciao, Thorben | ||||
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