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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | |||
Thema | Resolution des Diepholzer KBM und der Kommunen | 161 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 403433 | |||
Datum | 17.05.2007 17:29 MSG-Nr: [ 403433 ] | 152942 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Genau. Und die interessierten die Feuerwehren immer schon mal mehr und mal weniger. Auch wenn Du davon vielleicht hier zum ersten mal hörst ;-) Leider! Wenn man sich mal die Anzahl der Dienstpläne im WWW anschaut, muß man sich fragen in wie vielen Gegenden die Leiter der Feuerwehren unwillig oder unwissend sind und die Aufsichtsdienste offensichtlich nicht in der Lage sind ihren Pflichten nachzukommen. Vor allem wenn man bedenkt, daß die Forderung nach 40 Stunden Fortbildung pro Jahr als absolutes Minimum nicht erst seit Einführung der FwDV 2 existiert. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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