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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Resolution des Diepholzer KBM und der Kommunen | 161 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 403444 | ||
Datum | 17.05.2007 18:00 MSG-Nr: [ 403444 ] | 152517 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Kai Schaumann Wenn die entsprechende Verordnung geändert wird gibt es eine Übergangsfrist und dann muss eben die neue Jacke da sein oder hab ich da was falsch verstanden? Vermutlich ja. Das mit der Übergangsfrist ist m.E. reine Spekulation. Geschrieben von Kai Schaumann Und nein, diese Verordnung ist noch nicht geändert. Man hört aber aus vielen Ecken das eine oder andere in diese Richtung. Eben. Man hört viel (das geht von Öffnung der DienstkleidungsVO hin zur EN469:2005 oder doch nur zur HuPF:2006), aber nix konkretes. Nach meiner rein persönlichen Meinung wird Niedersachsen wieder den BaWü-Weg gehen, d.h. Abschaffen der eigenen HuPF und Empfehlung, nach EN 469:2005 zu beschaffen. Ohne Übergangsfrist, weil dafür m.E. überhaupt keine Notwendigkeit gibt. Genaueres wird man sehen, wenns soweit ist. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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