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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Resolution des Diepholzer KBM und der Kommunen | 161 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 403445 | ||
Datum | 17.05.2007 18:01 MSG-Nr: [ 403445 ] | 152538 x gelesen | ||
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Geschrieben von Kai Schaumann Wenn die entsprechende Verordnung geändert wird gibt es eine Übergangsfrist und dann muss eben die neue Jacke da sein oder hab ich da was falsch verstanden? Und nein, diese Verordnung ist noch nicht geändert. Man hört aber aus vielen Ecken das eine oder andere in diese Richtung. Ich hab zwar auch noch nichts genaues gehört, aber es dürfte sich ähnlich verhalten wie mit den Helmen. Also darfst du ab Datum X nicht mehr das alte beschaffen, vorhandenes darf aber noch aufgebraucht werden. Grüße Micha | ||||
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