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RubrikFeuerwehrverbände zurück
ThemaResolution des Diepholzer KBM und der Kommunen161 Beiträge
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen403463
Datum17.05.2007 19:13      MSG-Nr: [ 403463 ]152455 x gelesen
Infos:
  • 16.05.07 Resolution für die Freiwilligen Feuerwehren der Kommunen des LK Diepholz - Erläuterungen
  • 16.05.07 Resolution für die Freiwilligen Feuerwehren der Kommunen des LK Diepholz

  • Geschrieben von Thorben GruhlWenn man mal das AGBF-10-Minuten-Beispiel zumindest als Grundlage nimmt:
    Disese 10 Minuten(und die 10 Funktionen) gelten für Städte. Für Infrastrukturen bei dehnen wir auf TSF Wehren treffen, d.h. freistehende Gebäude mit max. 2 Stockwerken ist einfach das Risiko der Brandausbreitung geringer als bei geschlossener Bebauuung und großflächiger Industrie.

    Geschrieben von Thorben Gruhlc) Eigentlich über, Kann aber auch z.B. im Zug Personalreserve (oder Tierseuchen) integriert werden.

    Geschrieben von Thorben Gruhld) Die Kommune hat ein ernstes Problem, da sie den Brandschutz definitiv nicht sicherstellen kann. => Pflichtfeuerwehr? Siedlungen aufgeben?
    Wie du selber geschrieben hast gibt es laut MindStVO nur die Pflicht zwei Stützpunkte (bzw. Stützpunkt + Schwerpunkt ab 15.000 EW) einzurichten. Von einer Eintreffzeit steht da nichts. Wenn die Bürger ihr Feuer schneller gelöscht haben wollen gehen sie in die FW, wenn nicht warten sie eben etwas länger.

    Gruß
    Ingo



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