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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Resolution des Diepholzer KBM und der Kommunen | 161 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 403463 | ||
Datum | 17.05.2007 19:13 MSG-Nr: [ 403463 ] | 152455 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorben Gruhl Wenn man mal das AGBF-10-Minuten-Beispiel zumindest als Grundlage nimmt: Disese 10 Minuten(und die 10 Funktionen) gelten für Städte. Für Infrastrukturen bei dehnen wir auf TSF Wehren treffen, d.h. freistehende Gebäude mit max. 2 Stockwerken ist einfach das Risiko der Brandausbreitung geringer als bei geschlossener Bebauuung und großflächiger Industrie. Geschrieben von Thorben Gruhl c) Eigentlich über,Kann aber auch z.B. im Zug Personalreserve (oder Tierseuchen) integriert werden. Geschrieben von Thorben Gruhl d) Die Kommune hat ein ernstes Problem, da sie den Brandschutz definitiv nicht sicherstellen kann. => Pflichtfeuerwehr? Siedlungen aufgeben? Wie du selber geschrieben hast gibt es laut MindStVO nur die Pflicht zwei Stützpunkte (bzw. Stützpunkt + Schwerpunkt ab 15.000 EW) einzurichten. Von einer Eintreffzeit steht da nichts. Wenn die Bürger ihr Feuer schneller gelöscht haben wollen gehen sie in die FW, wenn nicht warten sie eben etwas länger. Gruß Ingo | ||||
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