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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Resolution des Diepholzer KBM und der Kommunen | 161 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 403495 | ||
Datum | 17.05.2007 20:54 MSG-Nr: [ 403495 ] | 152347 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marc Dickey Auch die Frage "Werden geltende Rechtsvorschriften eigehalten?" kann jederzeit gesellt werden - spätestens wenn es Hinweise darauf gibt, daß dem nicht so ist sollte sie sogar gestellt werden. Grundsätzlich richtig, das spielt sich aber in Rechtsbereichen DEUTLICH oberhalb von FwDVen usw. ab und beschränkt sich i.d.R. auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen, die die Kommune tut, weniger auf das Unterlassen irgendwelcher winzigen Detailaspekte einer Aufgabe. Sprich: Da wird nichts kommen, da achten die kommunalen Spitzenverbände schon drauf! Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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