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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | |||
Thema | Resolution des Diepholzer KBM und der Kommunen | 161 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 403664 | |||
Datum | 18.05.2007 18:13 MSG-Nr: [ 403664 ] | 151877 x gelesen | |||
Infos: | |||||
ZF für TSF-Wehr ist nicht notwendig weil vom Gesetz her nicht gefordert. Ergo nix ist mit ZF für TSF-Wehr. Dumm nur wenn man in einer Gemeinde mehrere (oder soagr) TSF-Wehren hat und diese gleichzeitig zum Einsatz kommen sollen. Oder wenn man einen Leiter für die Feuerwehr sucht, jedoch GF die höchste Ausbildungsstufe ist, die man in seinem Personalstamm findet. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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