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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Verschlossene Hauseingangstür in Mietshäusern | 12 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern) | 403786 | ||
Datum | 20.05.2007 13:41 MSG-Nr: [ 403786 ] | 21382 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Wulf in der von dir zitierten MBO heißt es aber weiter in § 33 Abs. 2 Richtig. Ja, und? Geschrieben von Michael Wulf In der von mir verlinkten Website heißt es ganz klar: Richtig, in der von Dir verlinkten Website heißt es das ganz klar. Hast Du Dir mal die Mühe gemacht, das in der auf der von Dir verlinkten Website angegebenen Quelle nachzuschauen, wer das so sagt? Oder ist das rein eine eigene Meinung eines Rechs-Auslegers, der sich da verschiedene Sachen zusammenbastelt? Lesen kann ich auch, aber es war Geschrieben von Helene Holtkamp Gibt es Vorschriften darüber, ob die Hauseingangstür in einem Mietshaus ... abgeschlossen werden darf?gefragt und keine Bastelarbeit. Also, lass die Katze ausm Sack! Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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