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Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaVerschlossene Hauseingangstür in Mietshäusern12 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)403790
Datum20.05.2007 14:02      MSG-Nr: [ 403790 ]22146 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Andreas Bräutigam Nein, es passt überhaupt nicht!
Und wenn wir uns auf "passt teilweise einigen? Immerhin gibts ja noch den - haha - überall vorhandenen zweiten Rettungsweg, und der kann durchaus feuerwehrinteressant sein. Und der kommt ja zum Zug, wenn der erste nicht (mehr) nutzbar ist. Klappt ja auch überall. Doch dazu am Ende etwas mehr.

Der Satz in meinem vorherigen Beitrag war auch durchaus etwas ironisch gemeint, nur wenn ich alles markieren müsste, was ich (meist) ironisch meine, dann könnt ich fast jeden meiner Beiträge voll markieren.

Zur weiteren Erklärung: die folgenden zitierten Stellen aus der MBO sind so oder so ähnlich auch in den jeweiligen Landesbauordnungen zu finden.
Gesagt von Aberhatschi Muss mer halt a bissl Spurenlesen!

Wieder mal ist doch absolut traurig, dass hier wohl ein paar Hosenbiesler Angst haben, dass sie jemand klaut. Oder dass sie ein Paarmarkfufzich für ein Panikschloss ausgeben müssten (hoppla, die sind mitunter ganz schön kostspielig) oder dass sie einfach nur den Knauf außen montieren müssten (wenn er nicht schon dran ist und trotzdem hosenscheißerische Gründe fürs Absperren sprechen)
Wie schon gesagt, das Absperren ist historisch bedingt (wie auch die Denkweise der Hausdrachen) und heute absolut überholt (im Gegensatz zu den Vorschriften).

Da ich gestern selbst wieder einmal in einem Haus mit einem derart lustig-traurig-depperten öffentlichen Aushang im Treppenraum war, sind wir auch darüber ins Diskutieren gekommen. Mein Gastgeber hat mir daraufhin gesagt, "der kann ruhig so einen Schmarrn schreiben, von uns (Hausbewohner) schließt eh keiner ab.
Warum siegt nicht öfter der gesunde Menschenverstand, der doch auch bei Hausbesitzern nicht auszuschließen ist?

Geschrieben von Andreas BräutigamEs geht ausschließlich darum, ob gefährdete Bewohner VOR Eintreffen der Feuerwehr das Gebäude verlassen können.
Das schöne am ersten Rettungsweg ist doch, dass der baulich so geschützt sein soll, dass man ihn eben auch GANZ OHNE Feuerwehr benutzen können darf.

Das ist durchaus richtig, aber wenn man schon sehr gesetzeserpicht ist, dann muss man sich mal überlegen, wo ma anfängt und wo man aufhört.
Die allermeisten Treppenräume sind doch wohl so ausgeführt, dass so ein popliges abschließbares Schloss das allerkleinste Problem darstellt. Denn eigentlich kann ich im Treppenraum ja bei einem Brand im UG oder in einer Wohnung getrost ein Fest feiern, denn
Geschrieben von MBO, §35, Abs.1 Satz 2: Notwendige Treppenräume müssen so angeordnet und
ausgebildet sein, dass die Nutzung der notwendigen Treppen im Brandfall ausreichend
lang möglich ist.
Dazu gehört z.B. auch, dass Wohnungen gemäß MBO, §35, Abs.6 Satz 1 Nr.3: In notwendigen Treppenräumen müssen Öffnungen
1. zu Kellergeschossen, zu nicht ausgebauten Dachräumen, Werkstätten, Läden,
Lager- und ähnlichen Räumen sowie zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheiten
mit einer Fläche von mehr als 200 m², ausgenommen Wohnungen,
mindestens feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende
Abschlüsse,
2. zu notwendigen Fluren rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse,
3. zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheiten mindestens dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben

In Bayern sichert zusätzlich die Vollwandigkeit noch einen gewissen Feuerwiderstand zu.

Aber: Wer hat denn schon bitte eine selbstschließende Wohnungstür?
Das ist noch nicht mal in meinem Haus der Fall. Es stellt eine allgemein akzeptierte Abweichung dar. Ich selbst habe noch keine Baubehörde erlebt, die das nicht abgesegnet hat.
(Hat nicht jemand die Fußzeile: "Wenn man etwas jahrelang macht, heißt es nicht, dass man es nicht jahrelang falsch gemacht hat"?
Das ist doch wohl eher die Ursache für die Geschrieben von Andreas BräutigamAnhäufung im Rauch Zusammengebrochener hinter der verschlossenen Haustür
So wie auch z.B. die offengehaltene Kellertür, die für Leitungen durchbrochenen Wände (siehe auch hier) die Treppenraumdecke, die - oh welch Sinnhaftigkeit - von Bauspezialisten als Trockenbaudecke Feuerwiderstand gegen Brandbelastung nur aus dem Treppenraum bietet statt wie gedacht insgesamt und sinnigerweise von oben.

Das Absperren der Tür stellt IMHO nur einen unterkritischen Fehler dar, der nicht eine Geschrieben von Andreas BräutigamAnhäufung im Rauch Zusammengebrochener hinter der verschlossenen Haustür nach sich zieht, wenn die anderen Maßnahmen funktionieren und ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
Komischerweise steht das nichtabsperren der Haustür aber nicht irgendwo gesetzlich vorgegeben, ganz im Gegensatz zu den anderen Sachen (auch wenns noch so unsinnig ist). Hier zählt wohl immer noch die "Unverletzlichkeit der Wohnung", auch wenns mehrere sind, höher als der ungehinderte Ausgang, der für andere Bauwerke mit mehreren Menschen wie z.B. Beherbergungs-, Verkaufs- oder Versammlungsstätten eineindeutig vorgeschrieben ist.

Man ist hier aber schnell mit Verurteilungen, Meinungsschüren und Panikmache. Und wers als Hausbesitzer dank vieler Unglücksfälle noch nicht selbst kapiert hat, was für einen Schmarrn er verzapft, sollte mal drüber nachdenken. Gefragt war aber hier leider nicht nach dem GMV, der einem das Abschließen verbietet, sondern nach Geschrieben von Helene Holtkamp Gibt es Vorschriften darüber, ob die Hauseingangstür in einem Mietshaus ... abgeschlossen werden darf? Und die würden mich dann auch interessieren.

Und hier noch zum zweiten Rettungsweg: Das ist wohl für eine Wohnung der gleiche Selbstbetrug wie das Selbstretten! Der zweite Rettungsweg, wenn er denn nicht baulich sondern über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt wird, bedingt ja einen erstmal gesicherten Bereich, in dem ich mich, von Feuer oder Rauch nicht unmittelbar bedroht, erstmal aufhalten kann, bis ich von der Feuerwehr abgeholt werde. Da dies aber innerhalb einer Wohnung mit Bauteilen ohne jegliche Anforderung an Feuerwiderstand oder Raumabschluss nicht möglich ist, sind Bilder, die Personen am Fenster von Flammen und Rauch bedroht zeigen, keine Seltenheit. Im Gegenteil, sie werden gesetzlich akzeptiert. Das ist das Restrisiko, das innerhalb der Wohnung den Plantoten zulässt. Hauptsache, dem Nachbarn passiert nix. Das ist rechtlich Brandschutz. Alles andere ist Eigenschutz, und davon bekommt jeder soviel, wie er zu bezahlen, sich einzuschränken oder sich zu disziplinieren bereit ist.

Heiliger Sankt Florian, verschon' mein Haus, zünd andere an!

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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