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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Sonnenblenden-Blaulicht' zulässig? | 8 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 404189 | ||
Datum | 22.05.2007 12:51 MSG-Nr: [ 404189 ] | 8372 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Plum Wenn man eine Blaulichtberechtigung erhält, ist man dann daran unbedingt gebunden, eine Rundumkennleuchte, bzw. einen Stroboskop zu verwenden? jein Geschrieben von Gerhard Plum Die Polizei verwendet bereits seit längerem Blitzer im Windschutzschreiben- bzw. Sonnenblendenberech. alleine - oder in Verbindung mit RKL? Ich kenn die Dinger nur zugelassen in Verbindung mit RKL (die dann auch Magnetblaulichter sein können). Sie verbessern DEUTLICH die Warnwirkung nach vorn (aber eben auch nur dahin). Geschrieben von Gerhard Plum Vorschriften besagen ja, dass der Verkehr "Rundherum gewarnt" werden soll. Ist es deshalb möglich, dass man ausschließlich ein Blaulicht an der Beifahrersonnenblende anbringt? Möglich schon, zulässig m.W. nein. Geschrieben von Gerhard Plum Ich möchte ungern mit meinem Pkw mit einer Rundumkennleuchte rumfahren und auch alles weitere wird sehr dezent eingebaut. Magnetkennleuchte und zusätzlich die damit zwangsweise (!) gekoppelten Frontblitzer in der Windschutzscheibe für die Du m.W. in jedem Bundesland bei der Fw und im RD eine Ausnahmegenehmigung brauchst! Die Polizeien haben sich da teilweise Pauschalen erdiskutiert, die habens da einfacher, weil anders organisiert und zentraler aufgestellt. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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