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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaÜberprüfung elektrischer Anlagen5 Beiträge
AutorStef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen404229
Datum22.05.2007 15:24      MSG-Nr: [ 404229 ]5125 x gelesen

Geschrieben von Marc Wille
In welchem Rhytmus müssen ortsfeste elektrische Anlagen in Gerätehäusern geprüft werden ?

Die Antwort gibt die Gefährdungsanalyse, die die Gemeinde erstellen muss.
In der Regel alle vier Jahre

Geschrieben von Marc Wille
Sind 230 V- Installationen in Feuerwehrfahrzeugen (z.B.Lichtmast,Hydr.Agregat usw) ortsfest oder ortsveränderlich und müssen somit halbjährlich geprüft werden?

Elektrische Anlagen auf Fahrzeugen richten sich nach VDE 0100 Teil 717.
Nach BGV A3:
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in ?Betriebsstätten,
Räumen und Anlagen besonderer Art? (DIN VDE 0100 Gruppe 700) --> jährlich
Hierzu zählt auch der Teil 717

aber:

Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
- in stationären Anlagen alle 6 Monate
- in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich
auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung durch den Benutzer

und in Fahrzeugen müssen lt. der VDE 0100 Teil 717 bei bestimmten Schutzmaßnahmen Fehlerstromschutzschalter eingebaut werden.

Bei den zu entnehmenden Geräten ist eine Zuordnung zu den ortsveränderlichen Geräten zu empfehlen:

BGV A3:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen
Anschlussleitungen mit Stecker, bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.
Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
Maximalwerte:
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr,
in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

Also würde ich auch hier für ein Jahr plädieren.


Gruß
Stefan



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