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| Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
| Thema | Überprüfung elektrischer Anlagen | 5 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen | 404229 | ||
| Datum | 22.05.2007 15:24 MSG-Nr: [ 404229 ] | 5125 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Wille In welchem Rhytmus müssen ortsfeste elektrische Anlagen in Gerätehäusern geprüft werden ? Die Antwort gibt die Gefährdungsanalyse, die die Gemeinde erstellen muss. In der Regel alle vier Jahre Geschrieben von Marc Wille Sind 230 V- Installationen in Feuerwehrfahrzeugen (z.B.Lichtmast,Hydr.Agregat usw) ortsfest oder ortsveränderlich und müssen somit halbjährlich geprüft werden? Elektrische Anlagen auf Fahrzeugen richten sich nach VDE 0100 Teil 717. Nach BGV A3: Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in ?Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art? (DIN VDE 0100 Gruppe 700) --> jährlich Hierzu zählt auch der Teil 717 aber: Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter - in stationären Anlagen alle 6 Monate - in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung durch den Benutzer und in Fahrzeugen müssen lt. der VDE 0100 Teil 717 bei bestimmten Schutzmaßnahmen Fehlerstromschutzschalter eingebaut werden. Bei den zu entnehmenden Geräten ist eine Zuordnung zu den ortsveränderlichen Geräten zu empfehlen: BGV A3: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker, bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre. Also würde ich auch hier für ein Jahr plädieren. Gruß Stefan | ||||
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