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| Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
| Thema | Überprüfung elektrischer Anlagen | 5 Beiträge | ||
| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 404360 | ||
| Datum | 23.05.2007 09:24 MSG-Nr: [ 404360 ] | 5189 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorben Gruhl Wenn man da schon ans Maximum gehen will, muss aber vernünftig begründet und dokumentiert werden. Richtig. Ohne qualifizierte Gefährdungsbeurteilung, in der die Prüffristen (in Zusammenarbeit mit der "Befähigten Person" oder der "Zugelassenen Überwachungsstelle") festgelegt sind - natürlich unter Beachtung gesetzlicher (z.B. BetrSichV) oder vorgegebener Fristen (z.B. GUV-V A2), läuft nichts. Geschrieben von Thorben Gruhl Soilang ekein Unfall passiert, braucht man das ganze Prüfungskrams eigentlich nicht ... Würde ich so nicht unterschreiben. Häufig tauchen bei Prüfungen Fehler auf, die im normalen Betrieb nicht auffallen ... Einsatzkaffeemaschinen sind prädistiniert für solche Fehler - PE-Verbindung zur Heizplatte. Auch schon häufiger erlebt: Unterbrochene PE-Verbindung (nicht im Stecker befestigt) an fabrikneuen(!) Verlängerungsleitungen. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | ||||
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