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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFeuerlöscher und Rauchmelder21 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen405664
Datum29.05.2007 07:09      MSG-Nr: [ 405664 ]7825 x gelesen

Rauchmelderpflicht für alle Neubauten, KEIN Bestandschutz für Altbauten, "nur" eine Übergangsfrist bsi 2014.

Die Pflicht Rauchwarnmelder einzubauen gilt jedoch nur für Wohnungen. Dabei ist fraglich ob diese Bauten als Wohnung zu gelten haben.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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