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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | |||
Thema | Feuerlöscher und Rauchmelder | 21 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 405664 | |||
Datum | 29.05.2007 07:09 MSG-Nr: [ 405664 ] | 7825 x gelesen | |||
Rauchmelderpflicht für alle Neubauten, KEIN Bestandschutz für Altbauten, "nur" eine Übergangsfrist bsi 2014. Die Pflicht Rauchwarnmelder einzubauen gilt jedoch nur für Wohnungen. Dabei ist fraglich ob diese Bauten als Wohnung zu gelten haben. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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