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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerlöscher und Rauchmelder | 21 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 405683 | ||
Datum | 29.05.2007 10:20 MSG-Nr: [ 405683 ] | 7875 x gelesen | ||
....wenn dabei aber jemand zu schaden kommt, weil zum Zwecke der "Naturerfahrung" auf Vorsichtsmaßnahmen verzichtet wurde oder weil der "übertriebene Sicherheistaufwand" schlicht als unnötig weggelassen wurde, dann kannst Du als Verantwortlicher dein persönlich existenzvernichtendes blaues Wunder erleben. 1) staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bis hin zur Anklage und Verurteilung 2) Schadensersatzklagen und Schmerzensgeldklagen von Verletzten und Brandopfern. Denke nur einmal an die Kosten für Behandlung, Rehabilitaion oder gar lebenslange Rente für ein schwerstbrandversetztes Kind. Das sind Themen, denen sich viele Leute nicht bewußt sind und dann hinterher ach' so überrascht sind, wenn sie zur Verantwortung gezogen werden. | ||||
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