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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Ausschreibungen n. VOL / zu AGB´s der Lieferanten / bzw Sachmängelhaft | 3 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 406011 | ||
| Datum | 30.05.2007 13:15 MSG-Nr: [ 406011 ] | 3539 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Bei einer sauberen Leistungsbeschreibung und Einhaltung der VOL wissen beide Seiten genau woran sie sind und zusätzliche Kosten dürften weder hier noch da auftreten. Hallo, diese Aussage kann man nicht oft genug wiederholen und vor allem jedem gutgläubigen Feuerwehr-Praktiker ans Herz legen! Ich staune immer wieder, wie selbst bei Einmalartikeln des täglichen Gebrauchs versucht wird, uns minderwertiges und nicht der Leistungsbeschreibung entsprechendes Material unterzujubeln. Vor allem in den letzten 5 Jahren ist mir aufgefallen, dass nicht wenige Firmen es "einfach mal versuchen". Bei der Beschaffung von knapp 50 Defis/EKG zur letzten WM wurde von einer Firma, die nicht den Zuschlag erhielt, ganz diskret mit einer Klage gedroht. Glücklicherweise war die Leistungsbeschreibung eindeutig und zweifelsfrei. Gerade bei größeren Beträgen und vor allem bei Fahrzeugen, kann ich nur jedem Feuerwehr-Praktiker empfehlen Geld für einen "Ausschreibungsfuchs" auszugeben. Dadurch kann man sich u.U. viel Geld, jede Menge Ärger und Nerven sparen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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