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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | THW mit roten Kennzeichen | 46 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 406369 | ||
Datum | 31.05.2007 23:18 MSG-Nr: [ 406369 ] | 17576 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Arlt Frank--- Geschrieben von Ulrich Cimolino Die Nichtversicherung ist beim Bund als Fahrzeughalter völlig legal (das wäre es z.B. auch bei der Stadt Düsseldorf...). Die reine Existenz von roten THW-Kennzeichen ist schon seltsam, deren Verwendung für andere als Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten in jedem Fall nicht mit der FZV (Ulrichs Verweis auf die StVZO ist seit dem 01.03. veraltet) zu vereinbaren. Natürlich gehe ich davon aus, dass das THW ordnungsgemäss eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat und keineswegs irgendwelche kriminelle Energie an den Tag legt :-) Gruß, Henning | ||||
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