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Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Strassenverkehrzulassungsordnung
Technisches Hilfswerk
RubrikTHW zurück
ThemaTHW mit roten Kennzeichen46 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW406369
Datum31.05.2007 23:18      MSG-Nr: [ 406369 ]17576 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von ---Arlt Frank--- Geschrieben von Ulrich Cimolino
"... das wäre nebenbei auch noch ein Verstoß gegen die Zulassungsvorschriften"

Was wäre ein Verstoß - das rote Kennzeichen an sich oder die "Nichtversicherung" ?


Die Nichtversicherung ist beim Bund als Fahrzeughalter völlig legal (das wäre es z.B. auch bei der Stadt Düsseldorf...).

Die reine Existenz von roten THW-Kennzeichen ist schon seltsam, deren Verwendung für andere als Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten in jedem Fall nicht mit der FZV (Ulrichs Verweis auf die StVZO ist seit dem 01.03. veraltet) zu vereinbaren.

Natürlich gehe ich davon aus, dass das THW ordnungsgemäss eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat und keineswegs irgendwelche kriminelle Energie an den Tag legt :-)

Gruß,
Henning



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