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Technisches Hilfswerk
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
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RubrikTHW zurück
ThemaTHW mit roten Kennzeichen46 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW406374
Datum31.05.2007 23:42      MSG-Nr: [ 406374 ]17508 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von ---Jürgen Häfner--- das von dir genannte gilt für Kennzeichen rot wie etwa HER-06345, von der STADT Herne rausgegeben. Das THW nutzt Kennzeichen wie rot THW-06345, von einer Unterbehörde des Innenministeriums abgegeben. Da gibt es möglicherweise andere Vorschriften?

Normalerweise gilt auch für Behördenkennzeichen die FZV als Rechtsgrundlage. Ich hatte ja schon in meinem anderen Beitrag vermutet, dass das THW da irgendeine Ausnahme- oder Sonderregelung hat. Andernfalls wäre das, was dort gemacht wird nämlich schlichtweg illegal. Sowas würde doch eine Bundesbehörde nicht tun ;-)

Gruß,
Henning



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