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RubrikTHW zurück
ThemaTHW mit roten Kennzeichen46 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW406491
Datum01.06.2007 16:59      MSG-Nr: [ 406491 ]17405 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- inhaltlich hat sich doch für die Nutzungseinschränkungen der roten Kennz. nichts geändert, oder?

Rote (und Kurzzeit-) Kennzeichen dürfen nur für Probe-, Prüfungs und Überführungsfahrten genutzt werden. Rote 07er Kennzeichen zusätzlich für die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen. Die roten 06er Kennzeichen auch nur für Zwecke des Halters, ein "Verleihen" der Kennzeichen ist nicht zulässig.

Gruß,
Henning



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