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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | THW mit roten Kennzeichen | 46 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 406491 | ||
Datum | 01.06.2007 16:59 MSG-Nr: [ 406491 ] | 17405 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- inhaltlich hat sich doch für die Nutzungseinschränkungen der roten Kennz. nichts geändert, oder? Rote (und Kurzzeit-) Kennzeichen dürfen nur für Probe-, Prüfungs und Überführungsfahrten genutzt werden. Rote 07er Kennzeichen zusätzlich für die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen. Die roten 06er Kennzeichen auch nur für Zwecke des Halters, ein "Verleihen" der Kennzeichen ist nicht zulässig. Gruß, Henning | ||||
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