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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKeller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig?97 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen407124
Datum04.06.2007 22:33      MSG-Nr: [ 407124 ]34293 x gelesen

Darüber hinaus mußt Du bedenken, dass es im Großteil der BRD keine Vereine wie in BY gibt.

Geh eher vom Gegenteil aus. Eigentlich gibt es überall solche Vereine wo nicht "das Geld der Feuerwehr" über Sondervermögen der Gemeinde abgewickelt wird.

Es fragt sich jedoch in welcher Rechtsform die jeweiligen Vereine betrieben werden (nur wenige dürften im Bundesschnit e.V. sein) und teilweise sogar ob den Leuten die Existenz des Vereins (oder zumindest der GbR) bewußt ist.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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