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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
| Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 407124 | |||
| Datum | 04.06.2007 22:33 MSG-Nr: [ 407124 ] | 34293 x gelesen | |||
Darüber hinaus mußt Du bedenken, dass es im Großteil der BRD keine Vereine wie in BY gibt. Geh eher vom Gegenteil aus. Eigentlich gibt es überall solche Vereine wo nicht "das Geld der Feuerwehr" über Sondervermögen der Gemeinde abgewickelt wird. Es fragt sich jedoch in welcher Rechtsform die jeweiligen Vereine betrieben werden (nur wenige dürften im Bundesschnit e.V. sein) und teilweise sogar ob den Leuten die Existenz des Vereins (oder zumindest der GbR) bewußt ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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