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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 407188 | ||
| Datum | 05.06.2007 08:36 MSG-Nr: [ 407188 ] | 28862 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino - dann über eine Änderung der StVZO § 52 /4) indem man da schlicht Fw und RD ergänzt (dann ist nämlich alles weitere problemlos). wie wäre es mit einer Petition? Oder bundesweiten, Koordinierten Protestaktionen ? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst - langsam ist sicher und sicher ist schnell - | ||||
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