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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin407224
Datum05.06.2007 11:27      MSG-Nr: [ 407224 ]28765 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Geschrieben von Alexander Sucker
    Ja, weil diese Anbringung nicht der Genehmigungsurkunde entspricht.


    Zumindest wenn dies Leuchten nach §53 sind.


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.

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    Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt