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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin407348
Datum05.06.2007 17:46      MSG-Nr: [ 407348 ]28815 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Ich hatte diese Diskussion schon mehrfach wegen Vereinsfahrzeugen, für die der TÜV explizit keine RKL eintragen wollte. Die Diskussion, ob er TÜV entscheidet was darf oder nicht lasse ich mal dahingestellt.
    Wir haben an den Fahrzeugen jetzt Magnetleuchten Haensch effekta und RWS Systeme Haensch effekta eingebaut. Wollte der TÜV auch erst nicht, haben dann in Rücksprache mit der Zulassungsstelle den TÜV Links liegen lassen und führen die ABG und die KBA Bescheinigung ständig mit.


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.

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    Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt