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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaDefinition: Sammelplatz7 Beiträge
AutorDani8el 8H., Eppingen / BW407633
Datum06.06.2007 21:05      MSG-Nr: [ 407633 ]10629 x gelesen

Würd ich auch so sagen. Das Schild "Sammelplatz" muss glaub ich , in ner bestimmten Höhe angebracht sein. Bei uns wurden extra sowas ähnliches wie die Laternenmasten angebracht. Und in der Größenordnung wie du shreibst wird ein Sammelplatz nicht reichen. Bei uns sind es drei und wir haben keine 14 Hallen, allerdings zählt unsere Firma nicht zum Arbeitsstättengesetz, sondern fällt unters Versammlungsstättengesetz, da wir auch Messen austragen und so. UNd an ausreichend Evakuierungshelfer denken...



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