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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen408122
Datum09.06.2007 17:54      MSG-Nr: [ 408122 ]28929 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDas was wir hier diskutieren ist nach Auffassung desselben in § 52 (4) abschließend geregelt, völlig egal um Rundumkennleuchten (das waren die einzigen die es früher gab), oder Kennleuchten mit nur einer Hauptabstrahlrichtung.

    ... nein tun wir eben nicht: wir diskutieren über zusätzliche Warnleuchten nach §53a (3) StVZO - und die mögen zwar so aussehen wie gelbe RKL o.ä. (nach § 52 (4) StVZO) sind es aber eben zulassungrechtlich nicht

    ... diese haben z.B. auch gegenüber den gelben RKL eine etwas geringere Blitzenergie

    Gruss
    Gerhard



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