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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin408146
Datum09.06.2007 19:45      MSG-Nr: [ 408146 ]28744 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Geschrieben von Ulrich Cimolino Die Beurteilung des TÜVs und diverser Länder geht aber m.E. trotzdem über den § 52 (4), weil da die Nutzer genannt sind.

    Würde das einheitlich über den § 53a (3) gesehen, dürfte das ja für die Feuerwehren kein Problem sein, oder? Ist es aber trotzdem...


    Damit ist die Gesetzeslage doch aber eindeutig, wird nur von einigen TÜV-Angestellten nicht angewendet.
    Dagegen hilft aber keine Pedition oder Ähnliches sondern eine Rechtsabteilung.
    Denn die rechlichen Grundlagen sind ja eben eindeutig - Leuchten nach §53a sind erlaubt.


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.

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    Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt