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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 408160 | ||
Datum | 09.06.2007 20:27 MSG-Nr: [ 408160 ] | 28857 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Henning Koch Feuerwehrs möchte aber keine zusätzliche Warnfunzel haben, sondern eine ordentliche Heckwarnanlage. So, wie sie bei den anderen vorhanden ist, die auf Straßen arbeiten. ... weder der nach §53a zugelassene Triblitz 2 (bei uns an zwei Großfahrzeugen angebracht) noch die effecta RWS (bei uns an einem Großfahrzeug und einem Kleinfzg. dran) sind "Warnfunzeln" sondern m.E. recht effektive Warnanlagen Geschrieben von Henning Koch Feuerwehrs möchte aber keine zusätzliche Warnfunzel haben, sondern eine ordentliche Heckwarnanlage. So, wie sie bei den anderen vorhanden ist, die auf Straßen arbeiten. ... glaube ich kaum. Schon mal die Abmessungen von Warnanlagen am Heck von auf der BAB eingesetzten Strassendienstfahrzeugen gesehen - der Platz dürfte sich an kaum einem LF finden. Also bitte nicht etwas fordern, was dann in Realität nicht umsetzbar ist ... Übrigens sichert in Hessen die Autobahnpolizei mit blauer RKL und zwei im Balken befindlichen gelben Blinkern (= Fahrtrichtungsanzeigern) Gruss Gerhard Gruss Gerhard | ||||
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