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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408165
Datum09.06.2007 20:54      MSG-Nr: [ 408165 ]28889 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Geschrieben von Gerhard Bayer... weder der nach §53a zugelassene Triblitz 2 (bei uns an zwei Großfahrzeugen angebracht) noch die effecta RWS (bei uns an einem Großfahrzeug und einem Kleinfzg. dran) sind "Warnfunzeln" sondern m.E. recht effektive Warnanlagen

    Wir verwenden z.B. RWS von Hänsch, alle seit 2007 für Neufahrzeuge nur noch mit Einzelfallausnahmegenehmigungen durch die Bezirksreg. aufgrund der besch... .Rechtslagen!

    Wenn das Land Hessen keine pauschale Ausnahmegenehmigung erteilt hat, habt Ihr künftig das gleiche Problem...


    Geschrieben von Gerhard BayerSchon mal die Abmessungen von Warnanlagen am Heck von auf der BAB eingesetzten Strassendienstfahrzeugen gesehen - der Platz dürfte sich an kaum einem LF finden. Also bitte nicht etwas fordern, was dann in Realität nicht umsetzbar ist ...
    Übrigens sichert in Hessen die Autobahnpolizei mit blauer RKL und zwei im Balken befindlichen gelben Blinkern (= Fahrtrichtungsanzeigern)


    es gibt viele FEuerwehren, die z.B. von Horizont MS 340 nutzen. Wir haben das auch auf dem GW Öl... Alles auch eigentlich nicht zulässig - und jetzt für Neufahrzeuge erst recht nicht mehr!



    Geschrieben von Gerhard BayerÜbrigens sichert in Hessen die Autobahnpolizei mit blauer RKL und zwei im Balken befindlichen gelben Blinkern (= Fahrtrichtungsanzeigern)

    andere Länder/Autobahnpolizeien setzen sogar extra Sicherungsfahrzeuge mit aufklappbaren Dachwarnschildern/-blitzleuchten usw. ein, so in NRW. Die BF DU hat sowas sogar auf ihren neuen TLFs...
    http://du.jtruckenmueller.de/2/2608/26080076.jpg


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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